Zum Hauptinhalt springen

Smart Meter | Smart Meter und PV-Einspeisung – Was ändert sich an meiner Vergütung?

Verfasst von Ferdinand
Diese Woche aktualisiert

Sie haben eine Photovoltaikanlage und bekommen bald ein Smart Meter – oder haben bereits eines? Dann fragen Sie sich vielleicht, ob sich dadurch etwas an Ihrer Einspeisevergütung oder Marktprämie ändert. Die kurze Antwort: Nein. Hier erfahren Sie, warum.


☀️ Einspeisevergütung und Marktprämie – wer zahlt was?

Im deutschen Energiemarkt gibt es klare Zuständigkeiten, wenn es um die Vergütung Ihres eingespeisten Solarstroms geht:

  • Einspeisevergütung (nach EEG): Wird von Ihrem Netzbetreiber ausgezahlt. Sie ist gesetzlich garantiert und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage.

  • Marktprämie (bei Direktvermarktung): Wird von Ihrem Direktvermarkter ausgezahlt. Diese Variante kommt bei größeren Anlagen oder freiwilliger Direktvermarktung zum Einsatz.

Beide Vergütungsformen haben nichts mit Ihrem Messstellenbetreiber zu tun.


📊 Was macht das Smart Meter bei der Einspeisung?

Ihr intelligentes Messsystem (iMSys) übernimmt eine rein technische Aufgabe: Es misst und übermittelt die Einspeise-Messwerte (in kWh) an die berechtigten Marktteilnehmer – also an Ihren Netzbetreiber und ggf. Ihren Direktvermarkter.

Das Smart Meter:

  • Erfasst Ihren eingespeisten Strom in Viertelstundenwerten.

  • Überträgt diese Werte verschlüsselt und automatisch an die relevanten Marktpartner.

  • Ersetzt die manuelle Ablesung – Sie müssen Ihre Einspeisewerte nicht mehr selbst melden.

Was das Smart Meter nicht macht:

  • Es zahlt keine Vergütung aus.

  • Es ändert nichts an der Höhe Ihrer Einspeisevergütung oder Marktprämie.

  • Es hat keinen Einfluss auf Ihren Einspeisevertrag.


🔄 Ändert sich etwas an meinem Stromvertrag oder Lieferanten?

Nein. Der Wechsel des Messstellenbetreibers ist unabhängig von Ihrem Stromliefervertrag und Ihrem Einspeisevertrag. Ihr Stromlieferant, Ihr Tarif und Ihre Einspeisevergütung bleiben unverändert.


💡 Gut zu wissen

  • Überschusseinspeisung: Wenn Sie einen Teil Ihres Solarstroms selbst verbrauchen und den Rest ins Netz einspeisen, ist das ein Standard-Messkonzept, das von den meisten Messstellenbetreibern unterstützt wird.

  • Volleinspeisung: Wenn Sie Ihren gesamten Solarstrom ins Netz einspeisen, kann es je nach Messstellenbetreiber Einschränkungen geben. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Anbieter.

  • Viertelstundenwerte: Durch das Smart Meter werden Ihre Einspeisewerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst – das ist die Voraussetzung für bestimmte dynamische Tarife und eine exakte Abrechnung.


✅ Fazit

Ihr Smart Meter misst und übermittelt Ihre Einspeisewerte – mehr nicht. Die Einspeisevergütung zahlt weiterhin Ihr Netzbetreiber, die Marktprämie Ihr Direktvermarkter. An der Höhe Ihrer Vergütung und an Ihren Verträgen ändert sich durch den Wechsel des Messstellenbetreibers nichts.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?